Die Grabung an einem Grab eines Soldaten des 15. Bataillons des Royal Scots Regiments in Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Actiparc bei Arras ist ein sehr gutes Beispiel für die persönliche Betroffenheit von Archäologen bei der Konfrontation mit Einzelschicksalen, wie sie sich im Umgang mit Spuren aus dem 1. Weltkrieg ergeben. Dieser Soldat, der im April 1917 in einem Granatentrichter begraben worden war, konnte dank seiner auf den Namen Archibald Mac Millan lautenden metallenen Erkennungsmarke identifiziert werden. Jeder britische Soldat bekam von den Behörden zwei Dienstmarken, auf denen ihr Name in ein Material in der Art von gekochtem eingestanzt wurde, das sich aber unter der Erde schnell zersetzte. Daraufhin legten sich sehr viele Soldaten selbst gefertigte Erkennungsmarken aus nicht oxidierbarem Metall zu, das oftmals an diejenigen der französischen Armee erinnerte.

Nach der Öffnung des Grabes wurde Mac Millans Leichnam den britischen Behörden übergeben, um auf den nächstgelegenen Soldatenfriedhof umgebettet zu werden. Nach dieser geglückten Identifizierung stellte die Commonwealth War Graves Commission Nachforschungen an, um eventuelle Nachkommen zu finden. So stieß man auf seinen Sohn. Daher nahm 2002 ein alter Herr von 87 Jahren am Begräbnis seines Vaters teil, den er praktisch kaum gekannt hatte.

Die Reichweite der archäologischen Tätigkeit dürfte unschwer nachvollziehbar sein, und ebenso kann man sich sicherlich vorstellen, dass man sich in diesem sehr sensiblen Bereich unserer kollektiven Erinnerung als Archäologe die Frage nach der Legitimität der eigenen Arbeit stellt.